Leistungen im Verkehrsrecht
- Unfallschadensregulierung gegenüber Versicherungen
- Bußgeldverfahren und Einspruch gegen Bußgeldbescheide
- Fahrverbot und Führerscheinentzug
- Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
- Straftaten im Straßenverkehr, z. B. Trunkenheitsfahrten
Ablauf nach einem Unfall oder Bußgeldbescheid
- Sicherung der Beweise (Fotos, Unfallbericht, Zeugen)
- Prüfung der Haftungsquote bzw. des Bußgeldbescheids
- Fristwahrung: zwei Wochen Einspruchsfrist bei Bußgeldbescheiden
- Verhandlung mit der Versicherung oder Vertretung im Bußgeldverfahren
Bußgeldverfahren werden je nach Wohnort in der Regel vor den Amtsgerichten Eisleben, Sangerhausen oder Aschersleben verhandelt. Zivilrechtliche Klagen zur Unfallschadensregulierung sind je nach Streitwert bei den Amtsgerichten oder den Landgerichten Halle bzw. Magdeburg anhängig, Rechtsmittelinstanz ist das Oberlandesgericht Naumburg.
Häufige Fragen zum Verkehrsrecht
Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig.
Wer zahlt nach einem Verkehrsunfall?
Maßgeblich ist die Haftungsquote anhand des Unfallhergangs. In der Regel zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, bei Mitverschulden erfolgt eine anteilige Verteilung.
Welche Ansprüche habe ich nach einem unverschuldeten Unfall?
Neben Reparaturkosten kommen unter anderem Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten, eine Kostenpauschale sowie bei Verletzungen Schmerzensgeld in Betracht.
Ab wann droht ein Fahrverbot?
Insbesondere bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, bestimmten Rotlichtverstößen oder wiederholten Verstößen nach dem Bußgeldkatalog. Ob und wie lange, hängt vom Einzelfall ab.
Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Gesetzliche Fristen und Regelungen können sich ändern; maßgeblich ist stets die aktuelle Rechtslage im Einzelfall.