Leistungen im Erbrecht
- Testamente und Erbverträge – Beratung zur Gestaltung
- Gesetzliche Erbfolge und Erbenermittlung
- Pflichtteilsansprüche – Geltendmachung und Abwehr
- Erbausschlagung
- Erbauseinandersetzung zwischen Miterben
Ablauf im Erbfall
- Klärung, ob ein Testament oder Erbvertrag vorliegt
- Prüfung der Erbenstellung und ggf. Beantragung eines Erbscheins
- Fristwahrung bei Ausschlagung oder Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzung des Nachlasses zwischen den Erben
Zuständiges Nachlassgericht ist je nach letztem Wohnsitz des Erblassers in der Regel das Amtsgericht Eisleben, Sangerhausen oder Aschersleben. Bei streitigen Erbauseinandersetzungen entscheiden je nach Streitwert die Amtsgerichte oder die Landgerichte Halle bzw. Magdeburg, Rechtsmittelinstanz ist das Oberlandesgericht Naumburg.
Häufige Fragen zum Erbrecht
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Es greift die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB, die sich nach Verwandtschaftsgraden und Güterstand der Ehe richtet – das Vermögen kann dadurch anders verteilt werden, als es der Erblasser gewollt hätte.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht nahen Angehörigen auch bei Enterbung als Geldanspruch gegen die Erben zu.
Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?
In der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB), bei Auslandsbezug sechs Monate. Ohne fristgerechte Ausschlagung gilt die Erbschaft als angenommen, auch mit etwaigen Schulden.
Wozu dient ein Erbschein?
Er weist gegenüber Behörden, Banken und dem Grundbuchamt die Erbenstellung nach und wird beim Nachlassgericht beantragt.
Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Gesetzliche Fristen und Regelungen können sich ändern; maßgeblich ist stets die aktuelle Rechtslage im Einzelfall.