Eine Trennung oder Scheidung betrifft selten nur eine einzelne Rechtsfrage. Meist hängen Unterhalt, Sorgerecht, Umgang und Vermögen eng zusammen und müssen aufeinander abgestimmt geregelt werden – gerade wenn gemeinsame Kinder, ein Haus oder eine Selbstständigkeit im Spiel sind. Rechtsanwalt Wendt begleitet diesen Prozess von der ersten Einschätzung der Lage bis zur endgültigen Regelung, sowohl außergerichtlich in Verhandlungen als auch, wenn nötig, vor dem Familiengericht.
Leistungen im Familienrecht
- Scheidung mit allen Folgesachen (Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Zugewinnausgleich)
- Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht bei getrennten oder geschiedenen Eltern
- Eheliches Güterrecht, Zugewinngemeinschaft und Eheverträge
Neben der eigentlichen Scheidung entstehen häufig weitere Streitpunkte: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung, wie wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt, und wie sichern sich beide Elternteile den Kontakt zu den Kindern? Diese sogenannten Folgesachen werden im Scheidungsverfahren möglichst gebündelt entschieden, können aber teilweise auch schon während der Trennungszeit außergerichtlich geklärt werden – etwa durch eine Trennungsvereinbarung.
Ablauf einer Scheidung
- Getrenntleben, in der Regel für mindestens ein Jahr
- Anwaltliche Prüfung und Vorbereitung des Scheidungsantrags
- Einreichung des Antrags beim zuständigen Familiengericht
- Klärung der Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Vermögen)
- Scheidungstermin und rechtskräftiger Scheidungsbeschluss
Das Trennungsjahr dient dazu, beiden Ehegatten Zeit zu geben, sich über die endgültige Trennung klar zu werden – es muss dabei nicht zwingend getrennt gewohnt werden, eine Trennung „von Tisch und Bett" innerhalb derselben Wohnung ist möglich, sofern kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt wird. Erst nach Ablauf dieses Jahres kann der Scheidungsantrag gestellt werden. Sind sich beide Seiten über die wesentlichen Folgesachen einig, lässt sich das gerichtliche Verfahren meist zügig und ohne mehrere Termine abschließen; bei Streit über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen verlängert sich das Verfahren entsprechend.
Örtlich zuständig sind – je nach Wohnort der Beteiligten – in der Regel die Amtsgerichte (Familiengerichte) in Eisleben, Sangerhausen oder Aschersleben. Rechtsmittelinstanz in Familiensachen ist unmittelbar das Oberlandesgericht Naumburg, ohne Zwischenstation beim Landgericht.
Typische Fallkonstellationen
Familienrechtliche Anliegen unterscheiden sich stark je nach Lebenssituation. Einige wiederkehrende Konstellationen aus der anwaltlichen Praxis:
- Trennung mit gemeinsamem Haus: Wenn ein Ehepaar ein gemeinsam finanziertes Haus besitzt, stellt sich neben der Scheidung die Frage, wer im Haus verbleibt, wie ein etwaiger Kredit weiterbedient wird und wie ein Ausgleich für den ausziehenden Ehegatten aussieht – häufig im Zusammenspiel mit dem Zugewinnausgleich.
- Unterhaltsstreit nach der Trennung: Streitigkeiten entstehen oft, wenn ein Ehegatte während der Ehe nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig war und nun Trennungsunterhalt geltend macht, während der andere Ehegatte die Höhe oder die Berechnungsgrundlage in Frage stellt.
- Konflikte um Umgang und Sorgerecht: Wenn sich Eltern nicht auf Umgangszeiten einigen können oder ein Elternteil den Kontakt zum Kind erschwert, kann eine gerichtliche Umgangsregelung erforderlich werden – möglichst mit dem Ziel, eine für das Kind tragfähige, verlässliche Lösung zu finden.
- Zugewinnausgleich bei Selbstständigen: Bei selbstständig Tätigen oder Unternehmern ist die Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens für den Zugewinnausgleich oft komplexer als bei Angestellten und erfordert häufig eine sorgfältige Bewertung des Betriebsvermögens.
Warum ein Fachanwalt für Familienrecht?
Die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht" ist gesetzlich geschützt und wird von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen, wenn besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet nachgewiesen werden – zusätzlich besteht eine laufende Fortbildungspflicht, um den Titel zu behalten. Für Mandantinnen und Mandanten bedeutet das: Familienrechtliche Verfahren, die oft mehrere ineinandergreifende Rechtsfragen (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen) gleichzeitig betreffen, werden aus einer Hand und mit entsprechender Spezialisierung bearbeitet.
Häufige Fragen zum Familienrecht
Wie lange dauert eine Scheidung in Deutschland?
Voraussetzung ist in der Regel ein einjähriges Getrenntleben (§ 1566 BGB). Danach hängt die Dauer des Verfahrens von der Auslastung des Gerichts und davon ab, ob Folgesachen streitig sind – einvernehmliche Scheidungen sind meist innerhalb weniger Monate abgeschlossen.
Brauche ich für eine Scheidung einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang für die antragstellende Person. Der andere Ehegatte kann einem unstreitigen Antrag ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert (u. a. Einkommen und Vermögen beider Ehegatten). Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden – mehr dazu auf der Seite Prozesskostenhilfe.
Wie wird Kindesunterhalt berechnet?
Als Orientierung dient die Düsseldorfer Tabelle, die den Bedarf anhand von Einkommen des Unterhaltspflichtigen und Alter des Kindes staffelt. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Was passiert mit dem Sorgerecht nach einer Trennung?
Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt im Regelfall bestehen. Nur auf Antrag und bei triftigen Gründen überträgt das Familiengericht die alleinige Sorge. Unabhängig davon besteht grundsätzlich ein Umgangsrecht mit beiden Elternteilen.
Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Gesetzliche Fristen und Regelungen können sich ändern; maßgeblich ist stets die aktuelle Rechtslage im Einzelfall.