Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Gebiet des Zivilrechts, welches die Rechtsverhältnisse der Personen regelt, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbunden sind. Es regelt aber auch außerhalb der Verwandtschaft bestehende Vertretungsfunktionen wie Pflegschaft und rechtliche Betreuung (früher Vormundschaft).
Oft ergeben sich Probleme im Zusammenhang mit der Auflösung der Ehe. Die Scheidung der Ehe resultiert oft in Problemen bzgl. der ehelichen Wohnung, dem Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt. Im Rahmen der Trennung der Ehegatten entstehen auch Streitigkeiten über den Umgang mit den gemeinsamen Kindern und die elterliche Sorge.
Die Regelung familienrechtlicher Probleme kann sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich im Rahmen eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung erfolgen.
Unterhalt
Das Unterhaltsrecht gibt Bedürftigen, die ihren eigenen Unterhalt nicht selbst bestreiten können, einen Anspruch auf Gewährung von Unterhalt. Verpflichtet sein können (geschiedene) Ehegatten zur Leistung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt, Eltern zum Kindesunterhalt und Verwandte gerader Linie. Anlass für die Prüfung solcher Ansprüche sind oft Scheidung und Trennung der Ehegatten.
Scheidung
Die Scheidung oder Ehescheidung ist die juristische Auflösung einer Ehe. Diese steht oft in Verbindung mit Folgesachen bzgl. Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Zugewinnausgleich.
Eheliches Güterrecht
Dieses regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander als auch gegenüber Dritten. Hierher gehören auch die Begriffe Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft und Gütertrennung. Gerade im Bereich des Güterrechts spielt die Gestaltung von Eheverträgen eine entscheidende Rolle.
Umgang und elterliche Sorge
Leben die Kindeseltern getrennt entstehen oft Fragen zur elterlichen Sorge oder dem Umgangsrecht des Elternteils, welcher nicht mit im Haushalt des Kindes lebt. Die elterliche Sorge steht grundsätzlich immer beiden Elternteilen gemeinsam zu, weswegen die Herstellung der sog. gemeinsamen Sorge i.d.R. jederzeit verlangt werden kann. Ebenso verhält es sich auch mit dem Umgangsrecht, welches nur in Ausnahmefällen versagt werden darf.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen den Vereinigungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem jeweiligen Arbeitgeber. Meistens resultieren Konflikte aus bestehenden Arbeitsverhältnissen und betreffen:
Kündigungen
Tarifverträge
Lohn- bzw. Gehaltsansprüche
Zeugniserteilungen
Erbrecht
Der Begriff Erbrecht bezeichnet die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person, des Erblassers, bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen Erbe/n befassen.
Der Erblasser kann die Erbfolge selbst durch Testament oder Erbvertrag regeln, tut er dies nicht so greift die gesetzliche Erbfolge.
Probleme ergeben sich hier oft aus mehrdeutigen Testamenten oder weil sich nicht berücksichtigte Personen finden und deren Beteiligung am Nachlass unklar ist.
Hierzu gehört ebenfalls das sog. Pflichtteilsrecht derjenigen, welche durch Testament enterbt wurden.
Verkehrsunfallrecht
Das Verkehrsrecht ist ein sehr komplexes Gebiet, das sich aus Vorschriften des öffentlichen und des Privatrechts zusammensetzt.
Das private Verkehrsrecht lässt in das Verkehrsvertragsrecht (wie Beförderungsvertrag, Frachtvertrag) und Verkehrshaftungsrecht (Kfz-Schadenersatzrecht) teilen.
Das Kfz-Schadensersatzrecht befasst sich insbesondere mit den Fragen der Haftungsverteilung bei Verkehrsunfällen und den hieraus entstandenen Schäden sowie ggf. Schmerzensgeldforderungen.
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten imStraßenverkehr
Zum öffentlichen Straßenverkehrsrecht zählen das Verkehrsverwaltungsrecht (wie die Erteilung der Fahrerlaubnis) und das Verkehrsstrafrecht und Verkehrsbußgeldrecht (Bußgeldbescheide mit Regelungen wie Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug und Festsetzung von Verwarnungsgeldern).
Sozialrecht
Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlich garantierten Sozialstaats. Es soll somit der Verwirklichung der sozialen Sicherheit und Gerechtigkeit durch Gewährung von Rente, Arbeitslosengeld, ALG 2 / ALG II, Bafög oder Wohngeld dienen.
Sozialrecht ist öffentliches Recht und damit geprägt vom Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürger als Sozialversichertem bzw. Antragsteller oder Leistungsempfänger. Somit regelt es für jeden Einzelnen die Möglichkeit, im Bedarfsfall, Sozialleistungen zu beanspruchen. Oftmals gewähren die zuständigen Stellen jedoch die begehrte Leistung nicht oder nicht wie gewünscht, teils werden sie sogar gekürzt oder gestrichen. Dann steht meist nur noch der Rechtsweg offen, aber auch in der Korrespondenz mit den Trägern ist oft anwaltliche Unterstützung hilfreich.