Prozeßkostenhilfe Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe

Worum handelt es sich? Wozu benötige ich dies?

I. Wenn Sie eine Klage erheben oder einen Antrag bei Gericht stellen wollen, müssen Sie in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist aus anderen Gründen eine anwaltliche Vertretung notwendig, kommen die Kosten hierfür hinzu. Entsprechende Kosten entstehen Ihnen auch dann, wenn Sie sich in einem Gerichtsverfahren verteidigen (so die sog. PKHFV).

Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe soll Ihnen die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte ermöglichen, wenn Sie diese Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen können. Sie kann auch dann bewilligt werden, wenn Sie zur Durchsetzung eines Anspruchs die Zwangsvollstreckung betreiben müssen (gem. PKHFV).

II. Beratungshilfe gewährt die Kosten für eine außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit.

Was muss ich tun um die Leistungen zu erhalten?

Wir unterstützen Sie gerne persönlich bei der Beantragung. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin.